Kurzprofil
Unsere Kanzlei steht seit über 20 Jahren für konsequente Interessenvertretung und zuverlässige anwaltliche Beratung in Griechenland. Unsere besondere Kompetenz liegt im Zivilrecht und im Verkehrs- und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Rath ist zugelassen bei den deutschen Gerichten (außer BGH) sowie am AG / LG / OLG Thessaloniki und Areopag Athen und betreut auch gewerbliche Mandate. Kanzleimitarbeiter übernehmen regelmäßig Vertretungen in ganz Nordgriechenland und in Athen.
Stand: 04 / 2019